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- Findet das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben statt (z.B. vertauschtes Heimrecht), so ist die Wette ungültig und die Einsätze werden zurückbezahlt, außer die Heimmannschaft trägt Ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus.
- Erfolgt der Wettabschluß, aus welchen Gründen immer, erst nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen, so ist die Wette ungültig, wobei der getätigte Einsatz dem Wettkunden rückerstattet wird. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich auch noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden, wie etwa Hürdenrennen (Pferderennen), Langzeitwetten und Livewetten. Der Buchmacher ist berechtigt, die Uhrzeit der Wettannahme für den Wettkunden verbindlich in den Aufzeichnungen zu vermerken.
- Sieger des sportlichen Wettereignisses ist derjenige, der unmittelbar nach Ende der Veranstaltung als der vermeintliche Sieger gilt (z.B. Formel 1 > Siegerehrung). Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen am "grünen Tisch") haben keinen Einfluß auf die Wettauszahlung.
- Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder 11-Meter-Schießen usw. haben daher keinen Einfluß auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B. Europacup-Aufstiegswette) vereinbart.
- Wird ein Wettereignis abgesagt, abgebrochen, ohne offizielle Wertung beendet oder findet es aus sonstigen Gründen nicht statt, so wird der getätigte Einsatz zurückgezahlt. Steht zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis fest, der innerhalb der folgenden 2 Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, so bleibt die Wette aufrecht. AUSNAHMEN: Bei einer zeitlichen Verschiebung eines Tennisspieles bleibt die Wette bestehen, wenn das Spiel noch innerhalb desselben Turniers ausgetragen wird (unabhängig von der 2 Tage Regel). Das Gleiche gilt, wenn ein Wettereignis im Rahmen einer Welt- oder Europameisterschaft bzw. Olympiade stattfindet. Alle Zeitangaben beziehen sich auf Mitteleuropäische Zeit (MEZ).
- Wird ein Wettereignis abgebrochen und offiziell gewertet, so bleibt die Wette aufrecht und gilt Pkt. 3 sinngemäß. Ein durch w.o. beendetes Tennisspiel gilt als nicht ausgetragen, sodaß der geleistete Einsatz zurückzuzahlen ist.
- Finden zwei gleichartige Bewerbe (z.B. Ski Riesenslalom) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgegeben wurden, für das erste Ereignis, außer es ist ausdrücklich anderes festgelegt.
- Die Auszahlung der Wetten erfolgt unter Berücksichtigung vorhandener Buchmacherlimits. Bei "Toten Rennen" werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B. 2 Sieger: Die Hälfte des Einsatzes ist gewonnen, die Hälfte des Einsatzes ist verloren, daher folgt z.B. Quote 3.0 wird zu Quote 1,5 oder Quote 1,6 wird zu Quote 0,8!). Bei Bewerben, bei denen lediglich 2 Starter (Mannschaften) teilnehmen (Duell, z.B. Trainingsduell oder Mannschaftssportarten mit geradem Handicap) und keine Unentschieden Quote angeboten wird, wird im Falle eines "Toten Rennens" der Einsatz zurückbezahlt.
- Für alle Wetten gilt der Grundsatz "play or pay". Dies bedeutet, daß bei Nichtteilnahme des Sportteilnehmers oder der Sportmannschaft, aus welchem Grund auch immer, die Wette verloren ist, wenn das Wettereignis, zu dem der Sportteilnehmer oder die Sportmannschaft gemeldet war, stattfindet.
- Wenn in einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, eines oder mehrere davon abgesagt oder abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ohne daß ein Nachtrag im Sinne des Punkt 5 erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Werden alle in einer Kombinationswette gewetteten Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne daß ein Nachtrag im Sinne des Punkt 5 erfolgt, dann wird der Wetteinsatz zurückgezahlt. Erfolgt der Abschluß einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, erst nach dem Beginn eines oder mehrerer dieser(s) Wettereignisse(s), so wird (werden) diese Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 berechnet. Dies gilt jedoch nicht für jene Wetten, die aufgrund Ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden (z.B. Hürdenrennen (Pferderennen), Langzeitwetten, Livewetten etc.).
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